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Gemeinsam geht es einfacher und besser zum Erfolg!


Wir setzen uns ein, um den Stellenwert der Pflegeinformatik zu verbessern und zu sichern. Wir bieten Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und fördern die Wissensvermittlung in den Bereichen der Medizin- und Pflege-Informatik und der Pflegewissenschaft.

Wir freuen uns über Leute, die aktiv bei uns mitarbeiten und mitgestalten.

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Reglement

 

der Schweizerischen Interessengruppe 'Pflege-Informatik'

 

 

 

 

1.       Zweck

 

 

Art 1. 1 Die Interessengruppe Pflege-Informatik ist eine schweizerische Interessengruppe des SBK im Sinne des Reglements des Zentralvorstands vom 7. Oktober 1983.

 

Art 1. 2 Ziel der IGPI ist die Weiterentwicklung der Informatik im Pflegebereich.

Dabei sollen sowohl Pflegewissenschaftliche als auch Informatikwissenschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Pflege-Informatik ist immer Teil der Medizin-Informatik. Die IGPI bringt dabei die Sichtweise der Pflegenden ein.

 

 

2.     Zusammensetzung

         Mitglieder

Art. 2. 1 Die Interessengruppe setzt sich aus Mitgliedern des SBK zusammen, die im Bereich der PI arbeiten oder daran interessiert sind.

 

Art. 2. 2  Bei Einzahlung des Jahresbeitrags erhält jedes Mitglied einen Jahresbericht und mindestens einmal jährlich einen aktuellen Tätigkeitsbericht der IGPI per Mail zugeschickt.

 

          Gönner

Art. 2.3 Gönner

            Gönner sind natürliche oder juristische Personen, die die IGPI mit jährlichen Beiträgen unterstützen, aber nicht Mitglied im Sinne der Art. 2.1 sind. 

            Sie erhalten unentgeltlich die offiziellen Mitteilungen und den Jahresbericht der IGPI. Sie haben in der IGPI selber und dieser gegenüber keine weitergehenden Rechte.

 

3.    Tätigkeitsfelder

 

 

Die IGPI ist in folgenden Bereichen tätig:

 

o   Förderung des Informationsflusses und des Erfahrungsaustausches;

o   Stellungnahme zu aktuellen Problemen, welche die Informatik in der Krankenpflege betreffen;

o   Vertretung des SBK nach aussen r den Bereich der Informatik in der Krankenpflege, in Absprache mit dem Zentralvorstand;

o   Beratende Stimme im Zentralvorstand bei Fragen der Berufsbildung, welche die Informatik in der Krankenpflege betreffen;

o   Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen;

o   Zusammenarbeit mit anderen Organen des SBK

o   Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft r medizinische Informatik (SGMI);

o   Zusammenarbeit mit internationalen Gruppierungen, z. B.

§  International Medical Informatics Association (IMIA), im Speziellen IMIA-NI

§  ACENDIO,

 

 

 

4.       Organisation

 

 

4. 1     Einmal jährlich organisiert die Interessengruppe eine Generalversammlung, an der unter anderem die Aufgabenverteilung r das nächste Jahr vorgenommen wird.

 

4. 2     Es werden ein(e) Präsident(in), ein(e) Kassier(in) und ein(e) Sekretär(in) gewählt.

 

4. 3     Die Interessengruppe achtet darauf, dass jedes Mitglied des SBK, das mit Informatik in der Krankenpflege zu tun hat, seine Sorgen und Wünsche anbringen kann.

 

 

 

5.       Informationsmittel

 

 

Der Interessengruppe "Informatik in der Krankenpflege" steht die Verbandszeitschrift

"Krankenpflege/Soins infirmiers" r Mitteilungen zur Verfügung.

 

Die IGPI betreibt eine eigene Website

 

Die Mitglieder werden ausschliesslich per Mail informiert / angeschrieben

 

 

 

6.       Finanzen

 

 

6. 1     Die Interessengruppe ist finanziell selbsttragend. Sie führt über Einnahmen und

Ausgaben und über das allfällige Vermögen eine eigene Rechnung.

 

6. 2     r Einnahmen der Interessengruppe kommen unter anderem in Betracht:

 

-    Mitgliederbeiträge;

-    Eintrittsgelder bei beruflichen Veranstaltungen;

-      Zuwendungen von Dritten (Sektionen, Spitäler, private Organisationen, Firmen, Gemeinwesen, Privatpersonen);

-    Beitrag aus der Zentralkasse gemäss Reglement zum Finanzausgleich zwischen

Zentralorganisation und Interessengruppen vom 29. 9.1989.

 

6. 3     Die Anfrage um Beiträge Dritter (Sponsoring) erfolgt in Absprache mit der

SBK-Geschäftsstelle.

 

 

 

7.       Antragsrecht und Pflichten

 

 

7. 1     Die Interessengruppe Informatik in der Krankenpflege hat das Recht, dem

Zentralvorstand Anträge im Rahmen ihres reglementarischen Zwecks zu unterbreiten.

 

7. 2     Die Interessengruppe erstattet dem Zentralvorstand jährlich Bericht und legt die Jahresrechnung vor. Auf dessen Verlangen sind jederzeit weitere Auskünfte zu erteilen.

 

7. 3     Vor Abschluss rechtlicher Verbindlichkeiten ist der Zentralvorstand zu informieren.

 

7. 4     Die Interessengruppe hält sich an die Statuten, Reglemente sowie die grundlegenden

Dokumente des SBK (Leitbild, Bildungspolitik, Finanzkonzept).

8.       Auflösung der Interessengruppe

 

 

Bei Auflösung der Interessengruppe fällt das allfällige Vermögen an die Zentralkasse des SBk, die es r Interessengruppen mit ähnlicher Zielsetzung zu verwenden hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Reglement (basierend auf dem Reglement von 1989) wurde von den Mitgliedern der Interessengruppe Pflege-Informatik im Herbst 2015 angenommen. Es wurde vom Zentralvorstand des SBK am genehmigt.


Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. Oktober 2023 um 05:57 Uhr